Verordnung von Ergotherapie

Ergotherapie wird in der Regel auf Grund einer ärztlichen Verordnung durchgeführt. Zur Klärung der Kostenübernahme rufen Sie uns bitte an oder fragen Sie Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse, Ihre Beihilfestelle, Ihre Sozialkasse, Ihre Berufsgenossenschschaft, einen anderen Träger, welcher zuständig ist - oder als Selbstzahler.

(keine erschöpfende Auskunft)

Ergotherapie wird in der Regel als Einzeltherapie durchführt. Bei entsprchendem therapeutischem Bedarf kann aber auch eine Parallelbehandlung erfolgen (in Abhängigkeit auch vom jeweiligen Kostenträger) - d.h. eine zweite Person wird gleichzeitig mitbehandelt. Darüberhinaus führen wir auch Gruppentherapieen durch und selbstverständlich, bei entsprechender Indikation, machen wir auch Hausbesuche.

Als ergänzende Leistungen bieten wir auch Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Prävention (Vorbeugung) an.